Vergleichsurteil vor Landgericht in Bayern: Onlinebezahldienst lenkt im Streit mit Internetfirma unter Bedingungen ein. Grundkonflikt bleibt ungelöst
Von Harald Neuber in: amerika.de vom 01.11.2011 02:00
Traunstein/Luxemburg. In Streit über die Blockade kubanischer Waren in Deutschland durch den Online-Bezahldienst Paypal ist vor dem Landgericht im bayrischen Traunstein ein Vergleich erzielt worden. Das erfuhr amerika21.de exklusiv aus Juristenkreisen. Dem Vergleichsurteil zufolge verpflichtet sich der Onlinebezahldienst mit Sitz in Luxemburg die Sperre des Paypal-Kontos des Onlinehändlers bardealer.de wieder aufzuheben. Der Händler vertreibt in Deutschland Waren aus Kuba. Im Gegenzug hat sich die Betreiberfirma von bardealer.de, DTS&W GmbH, verpflichtet, Waren aus Kuba über andere Wege abzurechnen. Dabei geht es vor allem um Spirituosen und Tabakwaren.